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Ein Kommentar zur DSGVO

Die europäische Datenschutzregelung sollte einen einklagbaren Schutz für Verbraucher bringen. Für kleine Webseitenbetreiber, Vereine und Kleinunternehmer erweist sie sich allerdings als völlig überzogen und abschreckend. Die entsprechenden Regeln der DSGVO sind nämlich in vielen Punkten sehr schwammig ausgedrückt und ganz und gar nicht überall eindeutig. Deshalb bemüht man sich als "kleiner Mann" krampfhaft, ja keinen Fehler zu begehen aus Angst vor den eventuellen Folgen. Wie viele im Internet vertretene Anwaltskanzleien berichten, unterstützt die Datenschutzverordnung momentan häufig eine fast verbrecherische Abzocke durch dubiose Anwaltskanzleien und Abmahnunternehmer.

Deshalb sind wir also gezwungen, auf alle Datenschutzmöglichkeiten aufmerksam zu machen, die Sie als Nutzer unserer Webseite betreffen könnten.