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Die neuesten VDH-Agilityregeln gibt es hier (Symbol anklicken!) : vom Januar 2018

Auf- und Abstiegsregeln für Agility-Turniere ab 2018

 Spezifische Startvoraussetzungen in den verschiedenen Klassen

Prüfungsstufe A 0

Startberechtigt ist nur der Hund, für den eine bestandene VDH-Begleithundprüfung (siehe allgemeine Bestimmungen) nachgewiesen wird. Der Hund, der mindestens 18 Monate alt ist.

 

Prüfungsstufe A 1

Der Hund der in der A0 einmal innerhalb von VDH -geschützten Veranstaltungen ein Ergebnis von min. Vorzüglich nachgewiesen hat kann in die A1 aufsteigen.

Ein Verbleib in der Prüfungsstufe A0 ist möglich. Mit Erreichen des dritten V innerhalb von VDH-geschützten Veranstaltungen in der Prüfungsstufe A0 erfolgt zwangsweise der Aufstieg in die A1.

 

Prüfungsstufe A 2

Der Hund, für dendreimal innerhalb von VDH-geschützten Veranstaltungen eine Platzierung 1-3 mit fehlerfreien vorzüglichen Ergebnissen unter mindestens zwei verschiedenen FCI/VDH -Agility-Leistungsrichtern in der Stufe A1 nachgewiesen wird, ist beim nächstfolgenden Start in der Prüfungsstufe A2 vorzustellen. (V0 = bis 0,99 Zeitfehlerpunkte).

Ein Verbleib in der Prüfungsstufe A1 oder jederzeit möglicher Abstieg aus der Klasse 2 in die Klasse 1 ist freiwillig. Dies ist in der Meldung zum nächsten Turnier vom HF anzugeben und dort vom amtierenden A-LR im Leistungsnachweis als freiwilliger Abstieg zu dokumentieren.

Für einen erneuten Aufstieg sind die oben genannten Bedingungen erneut zu erfüllen.

 

Prüfungsstufe A 3

Der Hund, für den fünfmal innerhalb von VDH-geschützten Veranstaltungen eine Platzierung 1-3 mit fehlerfreien vorzüglichen Ergebnissen unter mindestens zwei verschiedenen FCI/VDH-Agility-Leistungsrichtern in der Stufe A2 nachgewiesen wird, ist beim nächstfolgenden Start in der Prüfungsstufe A3 vorzustellen. (V0 = bis 0,99 Zeitfehlerpunkte).

Ein Verbleib in der Prüfungsstufe A3 oder jederzeit möglicher Abstieg aus der Klasse 3 in die Klasse 2 ist freiwillig. Dies ist in der Meldung zum nächsten Turnier vom HF anzugeben und dort vom amtierenden A-LR im Leistungsnachweis als freiwilliger Abstieg zu dokumentieren.

Für einen erneuten Aufstieg sind die oben genannten Bedingungen erneut zu erfüllen.

 

Ein Verbleib in der Klasse 3 erfolgt nur, wenn zum neuen Kalenderjahr mindestens eine Platzierung 1-3 Platz mit fehlerfreiem vorzüglichen Ergebnis oder drei vorzügliche Ergebnisse in einer VDH-geschützten Veranstaltung innerhalb des vorigen Kalenderjahres nachgewiesen werden.

Erstes Nachweisjahr ist das Folgejahr nach dem Aufstieg. Die Nachweis- und Dokumentationspflicht liegt beim Hundeführer, die Kontrollpflicht bei dem Prüfungsleiter der jeweiligen Veranstaltung. Die relevanten Ergebnisse sind in dem Leistungsnachweis zu markieren und auf der Anmeldung zur Veranstaltung zu notieren.